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Hauswartung im Stockwerkeigentum oder kleinen Mehrfamilienhaus: Aufgaben, Rhythmus und die richtigen Entscheide

Im Stockwerkeigentum oder in einem kleinen Mehrfamilienhaus tragen saubere Allgemeinflächen viel zu einem guten Nachbarschaftsklima und zum Werterhalt der Liegenschaft bei. Doch wer übernimmt die Arbeit, in welchem Rhythmus und zu welchem Preis? Hier ein Überblick zur Vorbereitung der Stockwerkeigentümerversammlung.

1. September 2026 6 Min. LesezeitVom Team Moléson Nettoyage
Hauswartung im Stockwerkeigentum oder kleinen Mehrfamilienhaus: Aufgaben, Rhythmus und die richtigen Entscheide

Die Kurzantwort

Die Hauswartung im Stockwerkeigentum umfasst die Reinigung von Eingang, Treppenhaus, Lift und Gemeinschaftsräumen, die Bewirtschaftung der Container sowie kleine technische Kontrollen. Für ein kleines Haus genügt oft ein Einsatz pro Woche. Wer eine Firma beauftragt, umgeht die Pflichten als Arbeitgeber; bei uns ab 190.– pro Monat.

Die Aufgaben einer Hauswartung

Das Pflichtenheft ist von Haus zu Haus verschieden. In der Regel gehören dazu:

  • Eingang und Eingangshalle: Boden, Fussmatte, Glastür, Briefkästen, Gegensprechanlage.
  • Treppenhaus: Stufen, Podeste, Handlauf, Fenstersimse.
  • Lift: Kabine, Spiegel, Bedienknöpfe, Türschienen.
  • Gemeinschaftsräume: Waschküche, Veloraum, Kinderwagenraum, Kellergang.
  • Abfall: Container gemäss Abfuhrkalender der Gemeinde hinaus- und hereinstellen, Reinigung des Abfallraums.
  • Kleine Kontrollen: defekte Glühbirnen, schlecht schliessende Türen, sichtbare Lecks – Meldung an die Verwaltung.

Schneeräumung, Rasenmähen und Heckenschnitt können dazukommen, werden aber oft separat vereinbart.

Wie oft sollte gereinigt werden?

  • Kleines Haus mit 4 bis 8 Wohnungen: In der Regel genügt ein Einsatz pro Woche, dazu einmal im Monat eine gründlichere Reinigung.
  • Haus mit 10 bis 20 Wohnungen und Lift: zwei Einsätze pro Woche für Eingang und Lift.
  • Viel Durchgangsverkehr, Kinder, Geschäfte im Erdgeschoss: häufigere Reinigung der Eingangshalle.

Planen Sie zusätzlich ein bis zwei Einsätze pro Jahr für die Fenster der Allgemeinräume, die Leuchten und die Keller ein. Im Winter setzen Streusalz und Splitt der Eingangshalle zu: Ein zusätzlicher Einsatz lohnt sich manchmal.

Angestellter Hauswart oder Reinigungsfirma: Was ist besser?

Wer einen Hauswart anstellt – oft jemand aus dem Haus –, begründet ein Arbeitsverhältnis. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft wird zur Arbeitgeberin: Arbeitsvertrag, Anmeldung bei den Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Ferien und Stellvertretungen müssen organisiert werden.

Mit einer beauftragten Firma wird es einfacher:

  • eine monatliche Rechnung, keine Sozialabgaben zu verwalten;
  • garantierte Stellvertretung bei Krankheit oder Ferien;
  • Material und Reinigungsmittel inbegriffen;
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung im Schadenfall.

Der Hauswart im Haus hat einen Trumpf: seine tägliche Präsenz. Manche Stockwerkeigentümergemeinschaften kombinieren beides – eine Bewohnerin oder ein Bewohner kümmert sich um die Container, eine Firma um die Reinigung.

Oft vernachlässigte Punkte

In vielen Häusern ist der Eingang sauber, doch der Rest verwahrlost langsam. Diese Punkte machen über die Monate den Unterschied:

  • Die Waschküche: Flusensieb des Tumblers, Waschmittelschublade, Boden unter den Geräten. Eine schmutzige Waschküche sorgt schnell für Spannungen unter Nachbarn.
  • Der Abfallraum: Gerüche, Flüssigkeit am Boden, Container regelmässig ausspülen – besonders im Sommer.
  • Die Fenster und Glastüren der Eingangshalle mit Hand- und Hundeabdrücken.
  • Die Leuchten und Bewegungsmelder im Treppenhaus, wo sich Insekten und Staub ansammeln.
  • Die Tiefgarage: Abstellplätze und Abflussgitter ein- bis zweimal pro Jahr wischen.

Wenn diese Punkte schwarz auf weiss mit Rhythmus im Pflichtenheft stehen, vermeidet das Diskussionen und die Arbeit lässt sich überprüfen.

Was kostet eine Hauswartung?

Unsere Tarife für die Hauswartung beginnen bei 190.– pro Monat für ein kleines Haus mit einem Einsatz pro Woche oder ab 44.– pro Stunde bei wechselndem Bedarf. Reinigungsmittel, Material und Anfahrt sind im ganzen Kanton inbegriffen.

Die Pauschale hängt von der Anzahl Stockwerke, einem allfälligen Lift, den Glasflächen und den Nebenräumen ab. Nach einer Besichtigung erstellen wir ein schriftliches Pflichtenheft, das die Verwaltung der Versammlung vorlegen kann. Die detaillierten Preise finden Sie auf der Seite Preise.

Den Entscheid an der Versammlung vorbereiten

  1. Listen Sie die aktuellen Aufgaben auf und was nicht funktioniert (schmutzige Eingangshalle am Montag, vergessene Container).
  2. Holen Sie mindestens zwei Offerten auf Basis desselben Pflichtenhefts ein.
  3. Prüfen Sie Vertragsdauer und Kündigungsfrist; vermeiden Sie lange Bindungen ohne Probezeit.
  4. Bestimmen Sie eine Kontaktperson innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder bei der Verwaltung.
  5. Vereinbaren Sie nach drei Monaten eine Zwischenbilanz, um den Rhythmus anzupassen.

Denken Sie auch an die Kommunikation mit den Bewohnern: Ein Aushang im Eingang mit dem Reinigungstag und einer Kontaktmöglichkeit für Meldungen verhindert, dass alle wegen einer Glühbirne oder eines Flecks im Lift die Verwaltung anrufen.

Wir sind in Ihrer Nähe im Einsatz

Wir pflegen Allgemeinflächen in Bulle und seinen neuen Quartieren, in Villars-sur-Glâne, in Freiburg und im übrigen Kanton. Für eine einmalige Reinigung der Allgemeinräume nach Umbauarbeiten empfehlen wir die Grundreinigung.

Am einfachsten: Verlangen Sie eine kostenlose Offerte – wir antworten innert 24 Arbeitsstunden.

Häufige Fragen

Wer entscheidet im Stockwerkeigentum über einen Wechsel der Hauswartung?

Grundsätzlich die Stockwerkeigentümerversammlung auf Antrag der Verwaltung, gemäss Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Verwaltung unterzeichnet anschliessend den Vertrag im Namen der Gemeinschaft.

Ist das Bereitstellen der Container in der Pauschale inbegriffen?

Ja, sofern es im Pflichtenheft vorgesehen ist und der Abfuhrtag auf einen unserer Einsatztage fällt. Andernfalls besprechen wir das bei der Besichtigung.

Müssen wir Ihnen einen Schlüssel überlassen?

Ja, ein Schlüssel oder Badge für die allgemeinen Räume ist nötig. Er wird auf unseren Namen registriert und bei Vertragsende zurückgegeben.

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