Die Kurzantwort
Moléson Nettoyage bietet Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause im ganzen Kanton Freiburg an: 38.– pro Stunde bei regelmässigen Einsätzen, 42.– bei Einzeleinsätzen, Reinigungsmittel und Anfahrt inbegriffen. Die Grundversicherung bezahlt keine Haushaltshilfe – je nach Situation können aber eine Zusatzversicherung, die Haftpflichtversicherung einer verantwortlichen Drittperson oder die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV die Kosten übernehmen. Wir erstellen eine detaillierte Offerte und detaillierte Rechnungen und senden diese auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung.
Wer kann Ihre Haushaltshilfe bezahlen?
Das hängt von der Ursache Ihrer Einschränkung und von Ihren Versicherungen ab. Diese fünf Situationen sollten Sie prüfen:
| Ihre Situation | Wer bezahlt – und unter welchen Bedingungen |
|---|---|
| Krankheit, Operation, Genesung | Grundversicherung: nein, sie deckt die Pflege, nicht den Haushalt. Zusatzversicherung: oft, je nach Vertrag. |
| Unfall, von einer anderen Person verursacht | Die Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person: Der Haushaltschaden ist entschädigungsfähig. |
| Unfall (Unfallversicherung UVG) | Ihr Unfallversicherer: Pflege zu Hause ja, Haushaltshilfe nicht garantiert. Verlangen Sie eine schriftliche Antwort. |
| AHV- oder IV-Rente mit Ergänzungsleistungen | Die Ausgleichskasse Ihres Kantons, nach deren Regeln; Antrag innert 15 Monaten. |
| IV: Assistenzbeitrag | Nur für Personen, die Sie selbst anstellen – eine Firma ist dafür nicht zugelassen. |
Krankheit oder Genesung: die Zusatzversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) deckt die Pflege zu Hause, nicht aber die Haushaltshilfe. Viele Zusatzversicherungen vergüten jedoch einen Teil dieser Kosten, zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt, einer Operation oder während der Genesung.
Jeder Vertrag hat eigene Bedingungen: ärztliche Verordnung, Betrag pro Tag, Anzahl Tage, zugelassene Anbieter. Suchen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach «Haushaltshilfe» oder «Hilfe zu Hause» und holen Sie vor dem ersten Einsatz die Zustimmung Ihrer Kasse ein. Gerne senden wir Ihnen eine Offerte, die Sie Ihrem Antrag beilegen können.
Unfall: die Versicherung der verantwortlichen Person oder die Unfallversicherung
Ist eine andere Person für Ihren Unfall verantwortlich (Verkehr, Sturz bei Dritten …), muss unter Umständen deren Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden aufkommen. Das Bundesgericht anerkennt, dass die Beeinträchtigung der Fähigkeit, den eigenen Haushalt zu führen – der sogenannte Haushaltschaden –, Anspruch auf Schadenersatz gibt (Art. 46 OR). Bewahren Sie jede Rechnung auf: Sie belegt, was Sie der Unfall kostet.
Die obligatorische Unfallversicherung vergütet ärztlich verordnete medizinische Pflege zu Hause und beteiligt sich seit 2017 an nichtmedizinischer Hilfe zu Hause, sofern diese nicht durch eine Hilflosenentschädigung gedeckt ist (Art. 18 Abs. 2 Bst. b UVV). Die Haushaltsarbeit selbst ist nicht garantiert: Verlangen Sie vor Beginn von Ihrem Versicherer eine schriftliche Antwort, was er vergütet.
AHV- oder IV-Rente: die Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen (EL) vergüten Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause. Die Einzelheiten regelt jeder Kanton selbst: Erkundigen Sie sich bei der Ausgleichskasse, die Ihre EL auszahlt – wenn möglich vor dem ersten Einsatz. Der Antrag auf Rückerstattung muss innert 15 Monaten nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden.
Der Assistenzbeitrag der IV hingegen finanziert nur Personen, die Sie selbst mit einem Arbeitsvertrag anstellen – eine Firma wie unsere kann damit nicht bezahlt werden.
So erleichtern wir Ihnen die Formalitäten
- Eine kostenlose, detaillierte Offerte, die Sie Ihrem Antrag beilegen oder die wir direkt an Ihre Versicherung senden
- Detaillierte Rechnungen: Daten, Dauer und Leistungen – bereit zur Weiterleitung
- Wenn immer möglich dieselbe Fachperson bei jedem Einsatz, angemeldet und versichert
- Reinigungsmittel und Material inbegriffen
Wir übernehmen Haushalt, Wäsche und Bügeln, aber keine Pflege: weder Hilfe bei der Körperpflege noch Medikamente. Dafür wenden Sie sich bitte an die Spitex in Ihrer Region.
Unsere Preise
Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause: 38.– pro Stunde bei regelmässigen Einsätzen (mindestens 2 Std.) und 42.– bei Einzeleinsätzen (mindestens 3 Std.), inkl. MWST, Reinigungsmittel und Anfahrt, im ganzen Kanton Freiburg.
Beispiel: 3 Stunden pro Woche = 114.– pro Einsatz, also rund 494.– pro Monat. Siehe auch unsere Haushaltshilfe für Seniorinnen und Senioren und die Unterhaltsreinigung.
Die Methode in Kürze
Arztzeugnis
Ein Zeugnis, das Ihre Unfähigkeit zur Haushaltsführung und deren voraussichtliche Dauer bestätigt.
Zustimmung der Versicherung
Schriftlich und vor Beginn: was vergütet wird, zu welchem Tarif und wie lange.
Offerte von Moléson
Kostenlos und detailliert, auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung.
Detaillierte Rechnungen
Daten, Dauer und Leistungen: Sie leiten sie weiter – oder wir erledigen das für Sie.
Häufige Fragen
Bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Grundversicherung bezahlt keine Haushaltshilfe, nur die Pflege. Viele Zusatzversicherungen vergüten jedoch einen Teil der Haushaltshilfe, zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt oder während der Genesung – je nach Bedingungen Ihres Vertrags. Holen Sie vor Beginn die Zustimmung Ihrer Kasse ein.
Werden Ihre Rechnungen von den Versicherungen akzeptiert?
Ja: Wir erstellen detaillierte Offerten und Rechnungen (Daten, Dauer, Leistungen) im Namen unserer Firma, die Sie Ihrer Versicherung weiterleiten oder die wir ihr für Sie zustellen. Wie viel vergütet wird, entscheidet Ihre Versicherung gemäss Ihrem Vertrag.
Braucht es eine ärztliche Verordnung?
Zusatzversicherungen verlangen dies häufig. Ein Arztzeugnis, das Ihre Unfähigkeit zur Haushaltsführung und deren Dauer bestätigt, ist das erste Dokument, das Sie anfordern sollten.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
38.– pro Stunde bei regelmässigen Einsätzen (mindestens 2 Std.) und 42.– bei Einzeleinsätzen (mindestens 3 Std.), inkl. MWST, Reinigungsmittel und Anfahrt im ganzen Kanton Freiburg.