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Umzug im Kanton Freiburg: die Checkliste Schritt für Schritt

Ein Umzug bedeutet: einen Mietvertrag kündigen, Kartons packen, Behördengänge erledigen und zwei Wohnungen reinigen. Wer der Reihe nach vorgeht, hat es deutlich einfacher. Hier unsere Checkliste – vom Kündigungsschreiben bis zur Schlüsselübergabe – für den Wegzug aus dem oder den Zuzug in den Kanton Freiburg.

13. September 2026 7 Min. LesezeitVom Team Moléson Nettoyage
Umzug im Kanton Freiburg: die Checkliste Schritt für Schritt

Die Kurzantwort

Für einen Umzug im Kanton Freiburg: Kündigen Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht und schriftlich, melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der betroffenen Gemeinden ab und wieder an, aktualisieren Sie Ihre Adressen und planen Sie Endreinigung und Wohnungsabnahme. Prüfen Sie Fristen und Unterlagen immer bei Ihrer Gemeinde.

Drei Monate vorher: Mietvertrag und Zeitplan

  • Kündigung: Lesen Sie Ihren Mietvertrag nochmals durch, um Kündigungsfrist und -termine zu kennen. Senden Sie die unterschriebene Kündigung per Einschreiben. Bei einer Familienwohnung müssen beide Ehegatten bzw. eingetragenen Partner unterschreiben.
  • Vorzeitiger Auszug: Können Sie den Kündigungstermin nicht einhalten, dürfen Sie einen zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen, der bereit ist, den Mietvertrag zu übernehmen. Erkundigen Sie sich bei der Verwaltung nach dem Vorgehen.
  • Neuer Mietvertrag: Prüfen Sie das Antrittsprotokoll sorgfältig und melden Sie jeden Mangel innerhalb der vorgesehenen Frist.
  • Umzugsfirma: Frühzeitig reservieren, besonders für ein Monatsende zwischen Juni und September – in Freiburg wegen der wegziehenden Studierenden eine Hochsaison.

Einen Monat vorher: die Behördengänge

Die genauen Formalitäten hängen von Ihrer Gemeinde ab. Diese kommen fast immer vor:

  • Einwohnerkontrolle: Melden Sie sich bei Ihrer bisherigen Gemeinde ab und innerhalb der festgelegten Frist bei der neuen an. Auch ein Adresswechsel innerhalb derselben Gemeinde muss gemeldet werden.
  • Unterlagen: Ausweis, neuer Mietvertrag und je nach Fall Heimatschein oder Aufenthaltsbewilligung. Ihre Gemeinde nennt die Liste auf ihrer Website oder am Schalter.
  • Post: Nachsendeauftrag für die Post.
  • Adressen: Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Abonnemente.
  • Fahrzeug: Wenn Sie aus einem anderen Kanton zuziehen, erkundigen Sie sich beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) nach Fahrzeugausweis und Kontrollschildern.
  • Hund: Adressänderung gemäss den Vorschriften Ihrer Gemeinde melden.

Im Zweifelsfall geben die Website oder der Schalter Ihrer Gemeinde die zuverlässigste Auskunft.

Zwei Wochen vorher: Reinigung organisieren

Die Endreinigung erfolgt, sobald die Wohnung geräumt ist, idealerweise am Vortag oder am Morgen der Wohnungsabnahme. Planen Sie deshalb:

  • den Termin für den Möbelabtransport, mit mindestens einem halben Tag Reserve;
  • die Reinigung selbst, rund einen Tag für eine durchschnittliche Wohnung;
  • den Termin für die Wohnungsabnahme mit der Verwaltung.

Unsere Checkliste für die Endreinigung geht Raum für Raum durch. Möchten Sie die Arbeit lieber abgeben, bieten wir unsere Endreinigung zum Pauschalpreis an, zum Beispiel 850.– für eine 3.5-Zimmer-Wohnung, inklusive Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung einen Reinigungspunkt, kommen wir innert 48 Std. kostenlos zurück.

Der grosse Tag: Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe

  1. Legen Sie alle Schlüssel, Badges und Fernbedienungen bereit.
  2. Lesen Sie die Zählerstände ab, falls verlangt, und fotografieren Sie jeden Raum.
  3. Gehen Sie die Wohnung zusammen mit der Verwaltung durch, das Einzugsprotokoll zur Hand.
  4. Lesen Sie das Abnahmeprotokoll vor der Unterschrift genau durch und vermerken Sie Vorbehalte, wenn Sie nicht einverstanden sind.
  5. Geben Sie Ihre neue Adresse für die Nebenkostenabrechnung und die Freigabe des Mietzinsdepots an.

Wird ein Reinigungspunkt beanstandet, verlangen Sie, dass er im Protokoll genau beschrieben wird: Raum, betroffenes Element und festgestellter Mangel. Eine klare Bemerkung ist schnell behoben, eine vage Formulierung dagegen sorgt für Diskussionen. Das Mietzinsdepot gibt die Bank in der Regel mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters frei; bewahren Sie von allen unterzeichneten Dokumenten eine Kopie auf.

In der neuen Wohnung

  • Reinigen Sie, bevor die Möbel kommen: Schränke, Küche und Bad lassen sich leer viel einfacher putzen.
  • Informieren Sie sich über die Abfallentsorgung Ihrer Gemeinde: Abfuhrtage, Gebührensäcke, Entsorgungsstelle.
  • Prüfen Sie allfällige Rauchmelder, den Zugang zur Waschküche und die Hausordnung.

Für eine saubere Wohnung ab dem ersten Tag bieten wir unsere Einzugsreinigung zum Pauschalpreis an, ab 390.– für ein Studio.

Und packen Sie eine gut auffindbare «Erster-Abend»-Kiste: WC-Papier, Seife, ein Set Bettwäsche, Ladegeräte, Medikamente, etwas Werkzeug und alles für einen Kaffee. Nach einem langen Zügeltag rettet oft genau diese Kiste den Abend.

Ein einziger Ansprechpartner im ganzen Kanton

Wir reinigen die alte und die neue Wohnung, ob Sie von Freiburg nach Châtel-Saint-Denis ziehen oder nach Bulle kommen. Die Anfahrt ist im ganzen Kanton inbegriffen. Sehen Sie sich unsere Preise an oder verlangen Sie innert 24 Std. eine kostenlose Offerte.

Häufige Fragen

Innert welcher Frist muss man sich bei der neuen Gemeinde anmelden?

Die Frist ist im kantonalen Recht festgelegt und wird von jeder Gemeinde kommuniziert. Sie ist kurz, meist einige Tage bis zwei Wochen: Erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde.

Kann man die Endreinigung vor dem Möbelabtransport machen?

Davon raten wir ab. Hinter den Möbeln und in den geleerten Schränken muss ohnehin nochmals gereinigt werden. Am besten wird die leere Wohnung kurz vor der Wohnungsabnahme gereinigt.

Reinigen Sie auch die neue Wohnung?

Ja, mit unserer Einzugsreinigung zum Pauschalpreis. Eine Abnahmegarantie gibt es in diesem Fall nicht, da keine Wohnungsabnahme stattfindet.

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