
Die Kurzantwort
Wer in der Schweiz eine Haushaltshilfe direkt anstellt, wird zum Arbeitgeber: Sie muss ab dem ersten Lohnfranken bei der AHV angemeldet werden, in der Regel über das vereinfachte Abrechnungsverfahren, und gegen Unfall versichert sein (UVG). Im Kanton Freiburg gibt die kantonale Ausgleichskasse Auskunft. Mit einer Reinigungsfirma entfällt dieser Aufwand.
Direkt anstellen: Sie werden Arbeitgeber
Sobald Sie jemanden dafür bezahlen, bei Ihnen zu Hause zu putzen – auch nur zwei Stunden pro Woche –, sind Sie nach Schweizer Recht deren Arbeitgeber. Bei Arbeiten im Privathaushalt sind die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn geschuldet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für gewisse Jugendliche mit sehr kleinem Jahreseinkommen.
Ihre wichtigsten Pflichten:
- die Angestellte bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) bezahlen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin aufgeteilt werden;
- eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) abschliessen;
- die Mindestbedingungen des im Kanton geltenden Normalarbeitsvertrags für die Hauswirtschaft einhalten;
- bezahlte Ferien und Feiertage gewähren und den Lohn bei Krankheit gemäss den gesetzlichen Regeln weiterzahlen.
Das vereinfachte Verfahren in der Praxis
Für kleine Löhne, wie sie beim Hauspersonal üblich sind, hat der Bund ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren geschaffen. Sie melden die Angestellte bei der Ausgleichskasse an, deklarieren die Löhne einmal jährlich und erhalten eine Rechnung. Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer lassen sich dabei gleichzeitig und bei derselben Stelle abrechnen.
Im Kanton Freiburg ist die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zuständig, die der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA) angegliedert ist. Sätze und Grenzbeträge ändern regelmässig: Erkundigen Sie sich dort nach den aktuellen Zahlen, bevor Sie einen Lohn festlegen, statt sich auf eine Angabe aus dem Internet zu verlassen.
Die Unfallversicherung – oft vergessen
Wer in der Schweiz angestellt ist, muss gegen Berufsunfälle versichert sein, auch bei nur wenigen Stunden pro Monat. Ein Sturz auf der Treppe beim Fensterputzen oder eine Schnittwunde in der Küche gelten als Berufsunfälle. Ohne UVG-Versicherung riskieren Sie als Arbeitgeber, die finanziellen Folgen selbst tragen zu müssen.
Mehrere Versicherer bieten spezielle Verträge für Hauspersonal an. Auch einige Ausgleichskassen oder Plattformen helfen beim Abschluss. Kümmern Sie sich darum vor dem ersten Arbeitstag.
Mit einer Reinigungsfirma: Was sich ändert
Mit einer Reinigungsfirma sind Sie nicht Arbeitgeber. Sie kaufen eine Dienstleistung ein und erhalten eine Rechnung. Die Firma meldet ihr Personal an, versichert es, organisiert Abwesenheiten und stellt Ersatz. Bei Moléson Nettoyage ist unser Personal angemeldet und versichert, und wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung für allfällige Schäden bei Ihnen.
Unsere Unterhaltsreinigung kostet 38 Franken pro Stunde bei regelmässigen Einsätzen (wöchentlich oder alle zwei Wochen, mindestens 2 Std.) und 42 Franken pro Stunde bei einmaligen Einsätzen (mindestens 3 Std.), inklusive MWST, Reinigungsmittel und Anfahrt. Auch ein Bügelservice ist zum selben Tarif möglich – ganz ohne Abo-Pflicht.
Ein ehrlicher Vergleich
| Direktanstellung | Reinigungsfirma | |
|---|---|---|
| Stundenkosten | Oft tiefer, zuzüglich Sozialabgaben | Alles inklusive, inkl. MWST |
| Administrativer Aufwand | AHV, UVG, Vertrag, Lohn, Ferien | Keiner, nur eine Rechnung |
| Abwesenheit, Ferien | Kein Ersatz, Lohn geschuldet | Ersatz wird organisiert |
| Reinigungsmittel und Material | Auf Ihre Kosten | Werden gestellt |
| Beziehung | Direkter Kontakt zu einer einzigen Person | Eine Ansprechperson, ganzes Team |
Eine Direktanstellung passt gut, wenn Sie bereits eine Vertrauensperson kennen und den administrativen Aufwand in Kauf nehmen. Eine Reinigungsfirma ist einfacher, wenn Sie eine klare Rechnung wünschen, keine Arbeitgeberrolle übernehmen möchten und Ersatz brauchen, falls die gewohnte Person ausfällt.
Diese Fragen sollten Sie vor der Wahl stellen
- Ist das Personal angemeldet und versichert? Eine seriöse Firma kann das ohne Zögern bestätigen.
- Wer stellt Reinigungsmittel und Material? Bei uns ist beides im Preis inbegriffen.
- Was passiert bei einem Schaden? Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die während des Einsatzes entstehen.
- Gibt es ein Abo oder eine Mindestdauer? Wir verlangen kein Abo: Sie können die Einsätze jederzeit anpassen oder beenden.
- Wird der Preis im Voraus genannt? Vorsicht bei unklaren Tarifen oder nachträglich verrechneten Kosten, etwa einer nicht angekündigten Anfahrtspauschale.
Wenn Sie direkt anstellen, denken Sie auch an den Schlüssel: Wer bewahrt ihn auf, und was geschieht, wenn die Person von einem Tag auf den anderen aufhört? Ein schriftlicher Vertrag – auch ein einfacher – regelt Arbeitszeiten, Lohn, Ferien und Kündigungsfrist.
Unterhaltsreinigung in Freiburg, Marly oder Bulle
Wir sind jede Woche in der Agglomeration im Einsatz – in Freiburg, Marly und Villars-sur-Glâne – sowie im Greyerzbezirk rund um Bulle. Die Preise finden Sie auf der Seite Preise. Für eine Schätzung füllen Sie die Offertanfrage Unterhaltsreinigung aus: Antwort innert 24 Arbeitsstunden.
Häufige Fragen
Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden, die zwei Stunden pro Woche kommt?
Ja. Bei Arbeiten im Privathaushalt sind die AHV-Beiträge bis auf wenige Ausnahmen ab dem ersten Lohnfranken geschuldet. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert die Anmeldung.
Wo melde ich eine Haushaltshilfe im Kanton Freiburg an?
Bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, die der KSVA angegliedert ist. Dort erfahren Sie alles zum Vorgehen, zu den aktuellen Beitragssätzen und zum vereinfachten Verfahren.
Habe ich mit einer Reinigungsfirma administrativen Aufwand?
Nein. Sie sind nicht Arbeitgeber: Die Firma meldet ihr Personal an und versichert es. Sie erhalten einfach eine Rechnung für die geleisteten Stunden.


